Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, Ausstellung von Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen und vorläufigen Personalausweisen
Zuständig: Sarah Weikard Tel.: 09569/9225-12 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Vertretung: Jonathan Schmaus Tel.:09569/9225-23 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Informationen zur Beantragung von Ausweispapieren:
Grundsätzlich gilt:
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Personalausweisgesetz sind Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes) verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, können diese Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen (§ 1 Abs. 2 Personalausweisgesetz in Verbindung mit § 1 PassG). Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden (§ 32 Abs. 3 letzter Halbsatz PAuswG).
Beantragung:
Zur Beantragung müssen Sie persönlich ins Rathaus Seßlach kommen. Sie benötigen ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als sechs Monate) und Ihr aktuelles Ausweisdokument. Sollten Sie keinen Personalausweis oder Reisepass besitzen, ist die Vorlage einer aktuellen Geburtsurkunde (nicht älter als sechs Monate) zweckdienlich.
Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter (evtl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht) vorzulegen. Das passende Formular finden Sie hier.
Kostenübersicht:
Dokumentenart |
Preis vor Vollendung des |
Preis ab Vollendung des |
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Personalausweis |
22,80 € |
37,00 € |
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vorläufiger Personalausweis (Ausstellung nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes, max. 3 Monate gültig) |
10,00 € |
10,00 € |
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Reisepass mit 32 Seiten |
37,50 € |
70,00 € |
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Zuschlag für Reisepass mit 48 Seiten |
+ 22,00 € |
+ 22,00 € |
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Zuschlag für Expressreisepass |
+ 32,00 € |
+ 32,00 € |
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vorläufiger Reisepass (Ausstellung nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes, max. 1 Jahr gültig) |
26,00 € |
26,00 € |
Die Gebühr ist in Bar oder per EC-Karte bzw. mit allen gängigen Kreditkarten bei der Beantragung zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie auch über den Bayerischen Behördenwegweiser:
Reisepass
Personalausweis
Kinderreisepass
oder beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
Tipps zu Ihrer Reise finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.