Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Stadt Seßlach beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Stadt Seßlach in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt. 

IST-Versorgung

Nutzungsbedingungen

Verpflichtungserklärung *

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. 

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Seßlach gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt bittet daher, bis spätestens 14.01.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen. 

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 07.01.2021 endet! 

Markterkundung Bekanntmachung

 

Modul 3: Ergebnis Markterkundung 

Die Stadt Seßlach hat im Zeitraum vom 24.11.2020 – 14.01.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnis Markterkundung

 

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung 

Die Stadt Seßlach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netztes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 7 BayGibitR durch. 

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. 

Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Adressliste Auswahlverfahren * 

Karte Erschließungsgebiet

Wertungsvorgehen

Muster Kooperationsvertrag

Nutzungsbedingungen Geodaten

Verpflichtungserklärung Geodaten

Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke 

Muster Eigenerklärungen  

*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Die Angebote sind bis zum Donnerstag, 30.06.2022, 11:00 Uhr bei der Kontaktstelle (siehe Bekanntmachung) schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Ausfertigung, einzureichen.

Achtung:

Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Stadt Seßlach eine Angebotsfristverlängerung bis zum 26.08.2022, 11:00 Uhr.

 

Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren 

Bekanntmachung der Stadt Seßlach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR). 

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Modul 6: Zuwendungsbescheid

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 15.02.2023 ist am 24.02.2023 bei der Stadt Seßlach eingegangen.

 

Modul 7: Kooperationsvertrag 

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 04.04.2023 zwischen der Stadt Seßlach und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Stellungnahme der Stadt Seßlach zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:

Bestätigung Kooperationsvertrag

 

 

 

 

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