Für die Altstadt von Seßlach gilt folgende Regelung:
Die gesamte Altstadt von Seßlach ist in der Zeit von Sonntag ab 22.00 Uhr bis Samstag um 14.00 Uhr eine eingeschränkte Halteverbotszone. Eine Ausnahme von diesem eingeschränkten Halteverbot gilt nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 7.00 bis 14.00 Uhr. In dieser Zeit darf mit Parkscheibe für 2 Stunden geparkt werden. Nach 19.00 Uhr gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr; somit hat das übergeordnete Schild „eingeschränktes Halteverbot“ wieder Gültigkeit.
An den Wochenenden und Feiertagen ist die Altstadt nur für deren Anwohner zum Befahren frei. Am Samstag werden die Tore um 14.00 Uhr und an Feiertagen um 7.00 Uhr geschlossen. Am Sonntag bzw. an den Feiertagen werden die Tore wieder um 22.00 Uhr geöffnet.
Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Altstadt für Anwohner können Sie hier downloaden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Parkplätze stehen außerhalb der Stadtmauer zur Verfügung.