Mitteilungen der Verwaltung
- Der Landkreis Coburg hat im Haushaltsjahr 2014 seine Kreisumlage von 46,5 % auf 45 % gesenkt. Auf Grund der gestiegenen Umlagekraft der Stadt Seßlach wird jedoch die tatsächliche Zahlung der Stadt Seßlach nicht niedriger, sondern um über 100.000,00 € höher ausfallen.
- Am 17. Februar wurde im Landratsamt Lichtenfels anstelle des ehemaligen Gebietsausschusses „Oberes Maintal - Coburg Land" ein neuer Tourismusverein gegründet. Die Stadt Seßlach als Mitglied des Tourismusverbandes Franken ist automatisch ohne weiteren Mitgliedsbeitrag Mitglied des neuen Tourismusvereines. Die neue Struktur soll helfen, eine effizientere Tourismusarbeit in der Region zu gewährleisten und sich über das Gebiet des Coburger Landes und Lichtenfels hinaus erweitern zu können. Insbesondere verschiedene Gemeinden in Südthüringen haben sich bereits für eine Mitgliedschaft im neuen Tourismusverein entschieden.
- Das Büro Ifanos aus Nürnberg wird in den nächsten Monaten ein Gewässerentwicklungskonzept für die Stadt Seßlach erstellen. Betroffen sind alle Gewässer 3. Ordnung.
- Am 19. Februar und 12. März fanden im Rathaus Gespräche mit interessierten Anschlussnehmern an das Nahwärmenetz statt. Beabsichtigt ist die Erweiterung des Netzes in der Pfarrgasse und am Hofmannsplatz bis zur Steingasse. Eine Erweiterung ist durchaus noch für 2014 vorgesehen.
- Der Landkreis Coburg beabsichtigt, 2014 die Ortsdurchfahrt in Oberelldorf im Altort gemeinsam mit der Stadt Seßlach und der Dorferneuerung auszubauen. Mit einer Ausschreibung der Arbeiten ist in Kürze zu rechnen. Aktuell finden die Gespräche mit den Anliegern statt, von denen ein Grunderwerb notwendig wird. Im Bereich der Oberelldorfer Kirche ist nunmehr eine Erneuerung der Mauer vorgesehen. Einen Teil der Kosten, insbesondere des Abrisses, wird der Landkreis übernehmen. Die Kosten für die Erstellung einer neuen Mauer unter Berücksichtigung des Ortsbildes sind von der Stadt Seßlach und der Kirchengemeinde Oberelldorf zu bezahlen. Beim Amt für ländliche Entwicklung Bamberg wurde ein Zuschussantrag zur Mitfinanzierung für die gestalterischen Maßnahmen gestellt.
- Am Samstag, den 1. März 2014 feierte Kinderpflegerin Christine Schineller aus Hattersdorf ihr 40. Arbeitsjubiläum als Kinderpflegerin im Kindergarten Seßlach. Der Unterzeichner hat gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen am Jubeltag die Glückwünsche und den Dank der Stadt Seßlach überbracht.
- Am 3. März hat der Kreisverband des Bayerischen Bauernverbandes im Rahmen einer politischen Schlachtschüssel zum Vororttermin nach Büdenhof gebeten. Anlass des Besuches in der Rodachaue war der Biber, der sich zwischenzeitlich flächendeckend im Stadtgebiet Seßlach ausgebreitet hat. Inzwischen wird der Biber zum Problem, da er nicht nur in Hauptgewässer, sondern auch an wasserführenden Gräben Dämme baut und durch den Stau zu einer erheblichen Flächenvernässung beiträgt. Gemeinsam mit dem Biberschutzbeauftragten der Unteren Naturschutzbehörde wird aktuell nach entsprechenden Lösungen gesucht.
- Am 6. März fand ein erstes Abstimmungsgespräch über die Durchführung einer Ausbildungsmesse an der Schule Seßlach mit heimischen Betrieben im Juli 2014 statt. Ziel ist es, Ausbildungsmöglichkeiten der regionalen Wirtschaft den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern aufzuzeigen. Durch eine frühzeitige Aufklärung ist beabsichtigt, die zukünftigen Fachkräfte in der Region zu binden.
- Am 8. März wurden Blutspender in Dietersdorf geehrt, die mindestens 25 mal unentgeltlich und freiwillig Blut gespendet haben.
- Die Neue Energie Franken (NEF) hat mehreren Grundstückseigentümern in der Gemarkung Heilgersdorf Vorverträge für den Bau von Windkraftanlagen angeboten. Diese Grundstücksflächen liegen im vom Regionalen Planungsverband Oberfranken West vorgeschlagenen Windvorranggebiet „Bischwind-Nord". Die Fläche wird vom Stadtrat abgelehnt. Die wirtschaftliche Nutzung ist auf Grund des von West nach Ost abfallenden Hanges schwer darstellbar. NEF hat sich zu keinem Zeitpunkt bei der Stadt gemeldet und über ihre Ausbauabsichten informiert. Den angeschriebenen Grundstückseigentümern wurde empfohlen, sich zu einer Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen und – soweit gewünscht in Absprache mit der Stadt – das weitere Vorgehen zu beraten.
- Die SÜC hat im gesamten Stadtgebiet Seßlach begonnen, die Freileitungen zwischen den Ortschaften abzubauen. Der Abbau wurde möglich, da ein neues Mittelspannungsnetz zwischen den Ortschaften als Erdkabel verlegt wurde. Durch den Abbau der Freileitungen wird auch teilweise der Abbau von alten Trafostationen möglich. In Gemünda wurde am 14. März am Brauhausplatz eine Trafostation abgebaut. Mit einem kleinen „Abrissfest" hat die Dorfgemeinschaft Gemünda den Abbau gefeiert.
- Die Kommunalwahl am 16. März verlief aus der Sicht der Verwaltung konfliktfrei. Die Wahlbeteiligung mit 77,53 % im Stadtgebiet Seßlach war außerordentlich hoch. Das ist für den neu gewählten Bürgermeister und die Stadträtinnen und Stadträte ein guter Rückhalt für die neue Amtsperiode. Entscheidend war wohl die hohe Beteiligung bei der Briefwahl.
- Am 18. März fand der Nachbarschaftstag der Klärwärter des gesamten Landkreises Coburg auf der Kläranlage in Seßlach statt. Durch den regelmäßigen Erfahrungsaustausch findet eine praxisbezogene Schulung statt.
- Am 20. März führte der Unterzeichner Gespräche an der Regierung von Oberfranken über die mögliche Finanzierung der Sanierung des Hauses der Bäuerin in Dietersdorf, der Gründung einer Demenzgruppe in einem ehemaligen Bauernhof in Dietersdorf und den Ausbau von Räumlichkeiten in der ehemaligen Schule Neundorf für die Diakoniestation Weitramsdorf – Seßlach.
- Ein Schieberkreuz der Wasserversorgung Seßlach vor dem Hattersdorfer Tor musste kurzfristig erneuert werden. Nachdem das Kreuz erst vor wenigen Jahren neu eingebaut wurde, hat die seinerzeit bauausführende Firma Krumpholz den Schaden im Rahmen der Gewährleistung übernommen. Weitere Rohrbrüche im gesamten Stadtgebiet haben sich auf Grund der milden Witterung in Grenzen gehalten.
- Der 1. Bürgermeister ist vom 29. März bis einschließlich 13. April im Urlaub. Die Vertretung hat in dieser Zeit 2. Bürgermeister Berthold Borczyk.
Wassergebühren für das II. Quartal 2013/2014 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wassergebühren am 31. März 2014 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2013/2014 bereits im Abrechnungsbescheid vom 09.08.2013 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Hendrik Dressel, Verbandsvorsitzender
Wasser- und Kanalgebühren für das II. Quartal 2013/2014 der Stadt Seßlach einschließlich der Stadtteile mit Anschluss an die Fernwasserversorgung
Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31. März 2014 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2013/2014 bereits im Abrechnungsbescheid vom 09.08.2013 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Hendrik Dressel, 1. Bürgermeister
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014
Erinnerung:
Ende Oktober 2013 erhielten die Zahlungspflichtigen, die ihre Gebühren bisher durch Bankeinzug entrichten, Vordrucke zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats mit der Bitte, die Kontodaten auf Richtigkeit zu prüfen, zu unterschreiben und anschließend das neue SEPA-Lastschriftmandat im Original an die Stadt Seßlach bzw. den Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe zurückzusenden.
Diejenigen, die dies noch nicht erledigt haben, möchten wir noch einmal darauf hinweisen:
Sollten Sie uns das Mandat noch nicht zugesandt haben, können wir seit dem 01.02.2014 keine Lastschrifteinzüge mehr vornehmen; stattdessen bitten wir um fristgerechte Überweisung der fälligen Beträge auf eines unserer Konten.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
a) Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
b) Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten Sie noch Fragen zum SEPA-Lastschriftmandat haben, können Sie sich gerne an uns wenden.