Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 27.05.2021
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 13.05.2021

Wasserentnahme aus dem Leitungsnetz der Stadt Seßlach bzw.
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
auf Grund technischer Schwierigkeiten ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Pools und Schwimmbäder von einem Hydraten befüllen zu lassen. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Bitte teilen Sie bei Wasserentnahmen vom mehr als 20 m³ (z. B. Schwimmbadauffüllung etc.) dem Wasserwart Bernd Schmul (Mobil: 0171/8676116) oder der Verwaltung (Tel.: 09569/92250) den Zeitpunkt der geplanten Wasserentnahme mit. In der Vergangenheit wurde bereits mehrmals nach Wasserlecks im Wassernetz gesucht, wobei sich im Nachhinein der Wasserverlust nur als eine Schwimmbadbefüllung herausgestellt hat.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister und Verbandsvorsitzender


Bis zum 15.05.2021 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2021 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2021 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 BIC: GENODEF1LIF

