Containerstellplatz Seßlach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
erfreulicherweise konnten wir für Seßlach einen neuen Glascontainerstellplatz ermöglichen. Die neuen Glascontainer befinden sich auf dem Parkplatz der ehem. Angelika-Moden mit direkter Zufahrtsmöglichkeit. Den konkreten Stellplatz können Sie dem Lageplan entnehmen.
Diese Möglichkeit ergab sich, da sich die Rothenberger Bürger mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, den Containerstellplatz in Rothenberg aufzulösen. Zusammen mit dem Landkreis und der Geissmann Immobilien GmbH & Co. KG konnte eine schnelle und unkomplizierte Verlegung des Standortes vereinbart werden. Ansonsten hätten wir im Stadtgebiet einen Containerplatz verloren. Hierfür möchten wir allen Beteiligten unseren Dank aussprechen.
Bei der Anlieferung von Altglas bitten wir auf evtl. Beisetzungen im benachbarten Friedhof Rücksicht zu nehmen. Ganz allgemein weisen wir erneut darauf hin, dass die Containerstandplätze sauber zu halten sind. Leider kommt es immer wieder zu Verschmutzungen der Sammelstellen. So werden z. B. Flaschen und anderer Unrat verbotswidrig vor und auf den Glascontainern abgestellt, obwohl diese voll sind. Dies erschwert dem städtischen Bauhof die Sauberhaltung und verursacht unnötige Kosten. Deshalb hier nochmals die Aufforderung an ALLE, die Plätze sauber und ordentlich zu verlassen, und zwar so, wie man sie selbst vorfinden will.
Ebenso ergeht die Aufforderung an alle, aus Rücksicht auf die Anwohner die vorgeschriebenen Zeiten unbedingt einzuhalten. Diese sind:
Werktags (Montag – Samstag) von 8.00 – 20.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen kein Einwurf!
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.
Ihre Stadtverwaltung
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 19.11.2020
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 05.11.2020
Städtische Steuerfälligkeiten
Bis zum 15.11.2020 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.10. bis 31.12.2020 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.10. bis 31.12.2020 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03