Kita "Struwwelpeter" in Seßlach
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
um weitere Spekulationen zu vermeiden, erhalten Sie hier folgende Informationen zur Situation in der KiTa in Seßlach:
In der KiTa Seßlach gibt es einen positiven Coronabefund einer Mitarbeiterin. Alle Hygienemaßnahmen wurden und werden stets umgesetzt und eingehalten. Außerdem sind wir im ständigen Austausch mit dem Gesundheitsamt.
Die Eltern der betroffenen Kinder wurden selbstverständlich informiert. Sie befinden sich jetzt in Quarantäne, ebenso wie die Kolleginnen, die mit der erkrankten Mitarbeiterin Kontakt hatten.
Der Notbetrieb kann jedoch weiterhin aufrecht erhalten bleiben, da das Personal immer im Schichtbetrieb gearbeitet hat.
Ihre Stadtverwaltung Seßlach
Umgestaltung des Bereiches vor dem Hattersdorfer Tor
- voraussichtliche Vollsperrung ab dem 18.05.2020 -
Hattersdorfer Tor Umleitungshinweise
Mitteilung des Hospizvereins Coburg e.V.
Aufgrund der momentanen allgemeinen Lage sagt der Hospizverein Coburg e.V. alle Veranstaltungen und Treffen bis auf weiteres ab.
Wir sind jedoch zu den Bürozeiten Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr telefonisch erreichbar unter 09561 / 790533.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet mit weiteren Informationen. Ebenso erreichen Sie uns per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Persönliche Beratungen sind ab sofort wieder möglich. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.
Pressemitteilungen des Landratsamtes Coburg
Landratsamt und Rathäuser Zugang vom 30.04.2020
Änderungen in der Schwerpunktpraxis und dem Testzentrum vom 05.05.2020
Informationen zur Zulassungsstelle vom 22.05.2020
Kinderbetreuung vom 22.05.2020
Realschule CO II Anmeldemodalitäten während der Corona-Pandemie
Bis zum 15.05.2020 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 BIC: GENODEF1LIF
An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren
Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten