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März 2020

 

 

 

 

Am Montag, den 16. März 2020, bleibt die Stadtverwaltung Seßlach ganztägig

wegen Nacharbeiten zur Kommunalwahl geschlossen.

 Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Wassergebühren für das II. Quartal 2019/2020 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wassergebühren am 31.03.2020 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2019/2020 bereits im Abrechnungsbescheid vom 08.08.2019 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF

Wasser- und Kanalgebühren für das II. Quartal 2019/2020 der Stadt Seßlach einschließlich der Stadtteile mit Anschluss an die Fernwasserversorgung

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31.03.2020 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2019/2020 bereits im Abrechnungsbescheid vom 08.08.2019 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, 1. Bürgermeister

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF

 

Meldepflicht Hundesteuer 

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wer demnach einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Die Hundesteuer beträgt 35,00 € pro Hund. Sie ist am 1. April 2020 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Überweisung auf eines der Konten der Stadt Seßlach, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
Für Rückfragen steht Frau Gleichmann, Tel. 09569/922516, zur Verfügung.

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