Juni 2023

Im Rahmen der Vortragsreihe „Bauherrengespräche“ der Initiative Rodachtal berichten Praktikerinnen und Praktiker von ihren Erfahrungen beim Neubau oder der Sanierung. Der mutige Schritt der Diakoniestation Weitramsdorf-Seßlach GmbH in Dietersdorf ihr wirtschaftliches Konzept in einem bestehenden Gebäude (ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen) unterzubringen, wurde mit Unterstützung des Amtes für ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE) realisiert. Für diese gelungene Revitalisierung und Umsetzung innerhalb der dörflichen Siedlungsstruktur wurde die Diakonie im Rahmen des Baukulturpreises 2018 der Initiative Rodachtal ausgezeichnet.

Die Teilnehmenden haben am Montag, den 3. Juli 2023 von 18 bis 20 Uhr in der Diakoniestation die Gelegenheit zu Gesprächen u.a. mit: Frau Silvia Schinkel, Pflegedienstleiterin der Diakonie, Herrn Dipl. Ing. Peter Eichhorn vom beauftragten Planungsbüro, der zweiten Bürgermeisterin der Stadt Seßlach Renate Schubart-Eisenhardt und mit der Patin Bauen & Wohnen der Initiative Rodachtal, der ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Itzgrund, Nina Liebermann.

Teilnahme kostenlos und nur mit Anmeldung Tel. 036871 30317 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 29.06.2023

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 15.06.2023

 

 

Ferienjobs für Jugendliche 

Die Stadt Seßlach vergibt in den Sommerferien 2023 für den Bereich 

Bauhof 

Ferienjobs. 

Kurzbewerbungen werden an die Stadt Seßlach erbeten. Aus dem Bewerbungsschreiben sollte die Dauer der Beschäftigung hervorgehen.

Die Vergütung beträgt 12,00 € pro Stunde. 

Mindestalter für alle Bewerber 16 Jahre. 

gez.

Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister

 

 

Termine Bürgerversammlungen 2023

 

Pressemitteilung des Landratsamtes Coburg

vom 15. Mai 2023

 

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger 

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember einen Härtefallfond für Privathaushalte angekündigt, für den ab sofort die Anträge gestellt werden können. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks) heizen.

Die Härtefallhilfe erhalten deshalb auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel den Erstwohnsitz) beantragt werden.

Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Anträge können auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Dort gibt es auch schon jetzt unter

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

alle wichtigen Informationen sowie Kontaktadressen für Rückfragen.

Für die Härtefallhilfen ist auch eine Telefon-Hotline eingerichtet worden. Diese ist unter der Rufnummer 089/59976061122 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr (Ausnahme: bayerische Feiertage) zu erreichen.

 

Wasser- und Kanalgebühren – Ablesung der Wasserzähler

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe und Stadt Seßlach 

In den nächsten Tagen erhalten Sie – wie jedes Jahr – den Ablesebrief mit der Bitte, den Stand Ihrer Wasseruhr durchzugeben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie dies über das Bürgerservice-Portal (ab dem 19.06.2023) erledigen können. 

Die Wasserzählerablesung im Bürgerservice-Portal ist für Sie eine bequeme Art, uns Ihren Wasserverbrauch mitzuteilen.

Bitte gehen Sie hierzu auf die Internetseite der Stadt Seßlach www.sesslach.de und dort auf den Link zum Bürgerservice-Portal auf der Startseite oder direkt auf die Internetseite https://www.buergerserviceportal.de/bayern/sesslach.

Vorgehensweise:

  • „Wasserzählerablesung“ anklicken,
  • Gemeinde auswählen (entweder „Seßlach“ oder „Zweckverband Heilgersdorfer Gruppe“),
  • auf „Weiter“ klicken und
  • für die Datenschutzerklärung auf „Ich bin einverstanden“ und wieder auf „Weiter“ klicken.
  • In der nachfolgenden Maske geben Sie die Daten (Finanzadresse und Zählernummer) ein, die Sie dem Ablesebrief entnehmen können und den abgelesenen Zählerstand. Dann bitte auf „Absenden“ drücken. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Wasser- und Kanalgebühren – Abschlagszahlungen für das III. Quartal 2022/2023

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wassergebühren am 30.06.2023 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF

Stadt Seßlach

Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 30.06.2023 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF

Hundesteuer 

Meldepflicht 

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wer demnach einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Die Formulare sind auf der Homepage der Stadt Seßlach unter folgendem Link zu finden: Formulare

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Die Hundesteuer beträgt 35,00 € pro Hund.

Für Rückfragen steht Frau Gleichmann, Tel. 09569/922516, zur Verfügung.

 

Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer

Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf. 

Daher die Bitte an alle Hundehalter:

Lassen sie ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch nicht auf Spielplätzen verrichten.
Es sollte mittlerweile selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und in die dafür bereitgestellten Hundekotbehältnisse zu werfen, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird. 

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Merkblatt für die Hundehaltung im Stadtgebiet Seßlach 

 

An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren

Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten

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