Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 22.12.2022
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 08.12.2022
Silvesterfeuerwerk in der Altstadt Seßlach
Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass anlässlich von Familienfeiern (Geburtstagen, Hochzeiten, usw.) keine Feuerwerke der Klasse II (= Silvesterfeuerwerk) mehr im gesamten Stadtgebiet Seßlach abgebrannt werden dürfen.
Keiner Genehmigung der Stadt bedarf allerdings das Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht. Dennoch appellieren der Stadtrat und die Verwaltung an die Bevölkerung, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in der Altstadt von Seßlach zu unterlassen.
Die Altstadt ist mit ihrer engen Bebauung und ihren vielen mittelalterlichen Anwesen im besonderen Umfang brandgefährdet. Eine Silvesterfeier kann durchaus auch ohne das in dieser Nacht übliche Feuerwerk zu einem unterhaltsamen Erlebnis werden.
Wir hoffen, dass unser Appell beachtet wird. Vielen Dank!
Ihr
Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister
Wasser- und Kanalgebühren – Abschlagszahlungen für das I. Quartal 2022/2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wassergebühren am 31.12.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender
Bankverbindung:
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF
Stadt Seßlach
Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31.12.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister
Bankverbindungen:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF