Dezember 2022

 

 

 

 Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 22.12.2022 

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 08.12.2022

 

Hinweise zum Winterdienst

 

Silvesterfeuerwerk in der Altstadt Seßlach

Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2014 beschlossen, dass anlässlich von Familienfeiern (Geburtstagen, Hochzeiten, usw.) keine Feuerwerke der Klasse II (= Silvesterfeuerwerk) mehr im gesamten Stadtgebiet Seßlach abgebrannt werden dürfen.
Keiner Genehmigung der Stadt bedarf allerdings das Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht. Dennoch appellieren der Stadtrat und die Verwaltung an die Bevölkerung, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in der Altstadt von Seßlach zu unterlassen.

Die Altstadt ist mit ihrer engen Bebauung und ihren vielen mittelalterlichen Anwesen im besonderen Umfang brandgefährdet. Eine Silvesterfeier kann durchaus auch ohne das in dieser Nacht übliche Feuerwerk zu einem unterhaltsamen Erlebnis werden.
Wir hoffen, dass unser Appell beachtet wird. Vielen Dank!

Ihr

Maximilian Neeb
Erster Bürgermeister

 

Wasser- und Kanalgebühren – Abschlagszahlungen für das I. Quartal 2022/2023

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wassergebühren am 31.12.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF

Stadt Seßlach

Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31.12.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF

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