August 2022

 

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 18.08.2022

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 04.08.2022

 

 

 

Wasser- und Kanalgebühren 

Die Abrechnungsbescheide zum 30.06.2022 werden im Laufe des Monats August den Zahlungspflichtigen übersandt. Bitte kontrollieren Sie diese auf ihre Richtigkeit.

Bitte beachten:

Wenn bei Ihrem Bescheid unter der Berechnung des Verbrauchs bei den Erläuterungen „KZ: 3 – Zählerstand von uns geschätzt“ steht, können Sie innerhalb von vier Wochen gerne noch den aktuellen Stand Ihrer Wasseruhr mitteilen, falls dieser weit vom geschätzten Verbrauch abweichen sollte.

 

Städtische Steuerfälligkeiten

Bis zum 15.08.2022 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:

  • Grundsteuer für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2022 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
  • Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2022 mit ¼ des Jahresbeitrages.
  • Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.

Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:

  • Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
  • Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:

Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 BIC: BYLADEM1COB 

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 BIC: GENODEF1LIF

 

An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren

Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten

 

Hundesteuer 

Meldepflicht 

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wer demnach einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Die Formulare sind auf der Homepage der Stadt Seßlach unter folgendem Link zu finden: Formulare

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Die Hundesteuer beträgt 35,00 € pro Hund.

Für Rückfragen steht Frau Gleichmann, Tel. 09569/922516, zur Verfügung.

 

Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer

Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf. 

Daher die Bitte an alle Hundehalter:

Lassen sie ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch nicht auf Spielplätzen verrichten.
Es sollte mittlerweile selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und in die dafür bereitgestellten Hundekotbehältnisse zu werfen, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird. 

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Merkblatt für die Hundehaltung im Stadtgebiet Seßlach 

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