Neuverpachtung der landwirtschaftlich nutzbaren gemeindlichen Grundstücke
Die Pachtverträge für die o. g. gemeindlichen Grundstücke laufen zum 31.12.2022 aus. Eine Neuverpachtung ist im Zuge einer öffentlichen Versteigerung vorgesehen für die Gemarkungen Autenhausen, Dietersdorf, Gemünda, Gleismuthhausen, Hattersdorf, Heilgersdorf, Merlach, Oberelldorf, Seßlach und Unterelldorf am
Montag, den 27.06.2022 um 19.00 Uhr
im Kultursaal in der „Alten Schule“
Luitpoldstraße 3 in Seßlach (neben der ehemaligen Apotheke).
Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Verpachtung der Grundstücke erfolgt auf 9 Jahre.
gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 23.06.2022
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 09.06.2022
Deckensanierung der Kreisstraße CO20 / CO21 ab dem 20.06.2022
voraussichtliches Ende der Arbeiten Mitte bis Ende des Monats Juli 2022
Umleitungsplan des Landratsamtes Coburg – Fachbereich Tiefbau
Wasser- und Kanalgebühren – Ablesung der Wasserzähler
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe und Stadt Seßlach
In den nächsten Tagen erhalten Sie – wie jedes Jahr – den Ablesebrief mit der Bitte, den Stand Ihrer Wasseruhr durchzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie dies über das Bürgerservice-Portal (ab dem 20.06.2022) erledigen können.
Die Wasserzählerablesung im Bürgerservice-Portal ist für Sie eine bequeme Art, uns Ihren Wasserverbrauch mitzuteilen.
Bitte gehen Sie hierzu auf die Internetseite der Stadt Seßlach www.sesslach.de und dort auf den Link zum Bürgerservice-Portal auf der Startseite oder direkt auf die Internetseite https://www.buergerserviceportal.de/bayern/sesslach.
Vorgehensweise:
- „Wasserzählerablesung“ anklicken,
- Gemeinde auswählen (entweder „Seßlach“ oder „Zweckverband Heilgersdorfer Gruppe“),
- auf „Weiter“ klicken und
- für die Datenschutzerklärung auf „Ich bin einverstanden“ und wieder auf „Weiter“ klicken.
- In der nachfolgenden Maske geben Sie die Daten (Finanzadresse und Zählernummer) ein, die Sie dem Ablesebrief entnehmen können und den abgelesenen Zählerstand. Dann bitte auf „Absenden“ drücken.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Wasser- und Kanalgebühren – Abschlagszahlungen für das III. Quartal 2021/2022
Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wassergebühren am 30.06.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2021/2022 bereits im Abrechnungsbescheid vom 16.08.2021 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender
Bankverbindung:
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF
Stadt Seßlach
Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 30.06.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2021/2022 bereits im Abrechnungsbescheid vom 16.08.2021 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister
Bankverbindungen:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF
Hundesteuer
Meldepflicht
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Wer demnach einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Die Formulare sind auf der Homepage der Stadt Seßlach unter folgendem Link zu finden: Formulare
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen aus.
Die Hundesteuer beträgt 35,00 € pro Hund.
Für Rückfragen steht Frau Gleichmann, Tel. 09569/922516, zur Verfügung.
Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer
Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf.
Daher die Bitte an alle Hundehalter:
Lassen sie ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch nicht auf Spielplätzen verrichten.
Es sollte mittlerweile selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und in die dafür bereitgestellten Hundekotbehältnisse zu werfen, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Merkblatt für die Hundehaltung im Stadtgebiet Seßlach
An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren
Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten