Urlaubszeit ist Reisezeit – Information aus dem Passamt
Die Pfingstferien in Bayern stehen kurz bevor. Zu diesem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, rechtzeitig Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit zu prüfen. In den meisten Urlaubsländern sollte der Pass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
WICHTIG: Die Bearbeitungsdauer von Personalausweis und Reisepass beträgt nach der Beantragung ca. vier Wochen!
Das Auswärtige Amt bietet für jedes Land Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit an. Dort erfahren Sie auch, welches Dokument zur Einreise in Ihr Urlaubsland erforderlich ist.
Auch Kinder benötigen bei Grenzübertritt (auch nach Österreich) ein Ausweisdokument. Bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser ist seit dem 01.01.2021 bei Neuausstellung oder Verlängerung nur noch ein Jahr gültig.
Zusätzlich gibt es ab Geburt die Möglichkeit, auch für Kinder unter 12 einen regulären Personalausweis/Reisepass zu beantragen. Diese Dokumente sind jeweils sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente unabhängig vom Restgültigkeitszeitraum ihre Gültigkeit verlieren, sollte eine Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr zweifelsfrei möglich sein.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Beantragung jedes Ausweisdokuments ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die persönliche Vorsprache des Antragstellers im Passamt ist zwingend notwendig.
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Schauen Sie doch mal auf unserer Website www.sesslach.de oder wenden Sie sich an Frau Weikard (Tel. 09569 9225-12) oder Frau Mildenberger (Tel. 09569 9225 -23).

Bis zum 15.05.2022 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2022 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.04. bis 30.06.2022 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 BIC: GENODEF1LIF
An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren
Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten