Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 19.08.2021
Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 05.08.2021
Wasser- und Kanalgebühren
Die Abrechnungsbescheide zum 30.06.2021 werden in den nächsten Tagen den Zahlungspflichtigen übersandt. Bitte kontrollieren Sie diese auf ihre Richtigkeit.
Bitte beachten:
Wenn bei Ihrem Bescheid unter der Berechnung des Verbrauchs bei den Erläuterungen „KZ: 3 – Zählerstand von uns geschätzt“ steht, können Sie innerhalb von vier Wochen gerne noch den aktuellen Stand Ihrer Wasseruhr mitteilen, falls dieser weit vom geschätzten Verbrauch abweichen sollte.
Städtische Steuerfälligkeiten
Bis zum 15.08.2021 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2021 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.07. bis 30.09.2021 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08 BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03 BIC: GENODEF1LIF
An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren
Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten
Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer:
Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass Ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf.
Eine Bitte an alle Hundehalter: Lassen Sie Ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch Spielplätzen verrichten bzw. beseitigen Sie bitte die Hinterlassenschaften, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird.