März 2021

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 18.03.2021

 

Vom Schreibtisch des Bürgermeisters 04.03.2021

 

Wasser- und Kanalgebühren – Abschlagszahlungen für das II. Quartal 2020/2021

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wassergebühren am 31.03.2021 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2020/2021 bereits im Abrechnungsbescheid vom 10.08.2020 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF

Stadt Seßlach

Wir weisen darauf hin, dass der zweite Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 31.03.2021 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2020/2021 bereits im Abrechnungsbescheid vom 10.08.2020 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister

Bankverbindungen:

Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF

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