Kriegsgräbersammlung und Volkstrauertag
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich möchte allen, die am diesjährigen Volkstrauertag die Feiern an den Ehrenmälern ausgerichtet und den Bürgerinnen und Bürgern, die daran teilgenommen haben, ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Sie haben durch ihr Engagement und ihre Teilnahme gezeigt, dass die Erinnerung an die unzähligen Toten der Kriege, an Gewalt und Terror und an die Opfer von Vertreibungen auch in der heutigen Zeit – 74 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges - wichtig ist.
Erst, wenn wir so weit sind, dass wir den Volkstrauertag in „Volksfriedentag“ umbenennen können, lässt sich die Frage, ob eine Gedenkfeier am Volkstrauertag noch zeitgemäß ist, vielleicht mit einem Nein beantworten.
Weiterhin möchte ich mich bei allen Sammlerinnen und Sammlern herzlich bedanken, die bei der alljährlichen Kriegsgräbersammlung 2.486,50 € zusammengebracht haben. Sie unterstützen damit die Arbeit des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge e. V., der sich dankenswerterweise seit 100 Jahren um die Pflege und Erhaltung der Gräber unserer deutschen Kriegstoten im Ausland kümmert.
Ihr Maximilian Neeb, Erster Bürgermeister
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Städtische Steuerfälligkeiten
Bis zum 15.11.2019 werden fällig und sind an die Stadt Seßlach zu überweisen:
- Grundsteuer für die Zeit vom 01.10. bis 31.12.2019 mit ¼ des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 €.
- Gewerbesteuervorauszahlungen für die Zeit vom 01.10. bis 31.12.2019 mit ¼ des Jahresbeitrages.
- Gewerbesteuernachzahlungen zum Fälligkeitstag, die Abschlusszahlungen zur Gewerbesteuer nach den zugestellten Steuerbescheiden.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet.
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
- Säumniszuschläge mit 1 % des rückständigen auf volle 50,00 € (Fünfzig Euro) nach unten abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an (§ 240 Abs. 1 AO).
- Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Einzahlungen erbitten wir auf die Konten der Stadt Seßlach bei:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels:
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG:
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
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