Grüngutdeponie zwischen Seßlach und Rothenberg
Wie uns mittlerweile mehrere Bürgerinnen und Bürger gemeldet haben, sind auf der Grüngutdeponie eine beachtliche Anzahl an Ratten heimisch geworden.
Dem Landratsamt wurde der Sachverhalt zwischenzeitlich auch mitgeteilt. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wurden Rückstände von Haushaltsmüll (u. a. Fleischreste, Knochen etc.) gefunden.
Wir weisen darauf hin, dass auf die Grüngutdeponie ausschließlich Gartenabfälle deponiert werden dürfen. Restmüll gehört in die schwarze „Restmüll“-Tonne und keinesfalls auf eine „Grüngut“-Deponie!
Sollten Sie falsche Ablagerungen beobachten, sprechen Sie die „Täter“ bitte direkt auf ihr Fehlverhalten an und melden Sie uns den Vorfall umgehend.
Vielen Dank!
Ihre Stadtverwaltung
Wassergebühren für das III. Quartal 2018/2019 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe
Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wassergebühren am 30.06.2019 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2018/2019 bereits im Abrechnungsbescheid vom 08.08.2018 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender
Bankverbindung:
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF
Wasser- und Kanalgebühren für das III. Quartal 2018/2019 der Stadt Seßlach einschließlich der Stadtteile mit Anschluss an die Fernwasserversorgung
Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wasser- und Kanalgebühren am 30.06.2019 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.
Da die Vorauszahlungen für 2018/2019 bereits im Abrechnungsbescheid vom 08.08.2018 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.
Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.
gez. Maximilian Neeb, 1. Bürgermeister
Bankverbindungen:
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE30 7835 0000 0092 5414 08
BIC: BYLADEM1COB
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 2209 03
BIC: GENODEF1LIF
An alle Hauseigentümer und Mieter - Aufruf zum monatlichen Ablesen der Wasseruhren
Merkblatt vorsorgliches Ablesen der Wasseruhren zur Vermeidung von Wasserverlusten
Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer:
Die Hundesteuer ist kein Freibrief dafür, dass Ihr Vierbeiner unsere Straßen, Spielplätze und Grünanlagen verschmutzen darf.
Eine Bitte an alle Hundehalter: Lassen Sie Ihre Hunde ihr Geschäft nicht auf Fußwegen und Grünanlagen, Privatgrundstücken und selbstverständlich auch Spielplätzen verrichten bzw. beseitigen Sie bitte die Hinterlassenschaften, damit der Hundekot nicht zur „Tretmine“ für Fußgänger wird.
Europawahl 2019